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Unternehmensformen in Malta

Unternehmensformen in Malta

Die meisten  ausländischen Investoren sind von der Investitionsgesetzgebung in Malta angezogen.Es gibt aber weitere Gründe weshalb die Investoren Malta als Standort für ihre Geschäfte wählen, daruntter Flexibilität bei dem Eintragungsverfahren und die Möglichkeit der für Eintragung  verfügbaren Unternehmensformen.

Das Eintragungsverfahren fällt unter das Gesellschaftsrecht vom Jahre 1995, welches die Anforderungen betreffend Firmengründungen vorsieht . Das Handelsgesetzbuch regelt folgende Untenehmensformen:

– Gesellschaften mit beschränkter Haftung; diese können  privat oder öffentlich sein,

– Partnerschaften und zwar allgemeine Patnerschaften oder Kommanditgesellschaften.

Die am häufigsten benutzte Unternehmensform in Malta ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, was auf die minimalen Gründungsanforderungen für Unternehmen dieser Art zurückzuführen ist. Die ausländischen Investoren, die sich für die Firmengründung Malta interessieren, können von unseren lokalen Experten unterstützt werden.

Privatgesellschaften und Aktiengesellschaften in Malta

Gesellschaften mit beschränkter Haftung können privat oder öffentlich sein.

Der Unterschied besteht in den Anforderungen an das Gesellschaftskapital sowie darin dass die die Aktien einer Aktiengesellschaft an der maltesischen Börse kotiert werden können, während die Aktien der Privatgesellschaften nicht.

Was die Anforderungen an das Gesellschaftskapital betrifft, sind die maltesischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung verpflichtet , über ein Mindestkapital i.H.v.1.165 Euro zu verfügen, während für eine Aktiengesellschaft ein Mindestkapital i.H.v.46.600 Euro hinterlegt werden muss, davon ist 25 Prozent bei Eintragung auszuzahlen.

Werden bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung die Mindestkapitalanfor derungen überschreitet , muss 20 Prozent des Kapitalbetrages bei der Eintragung ins Handelsregister durch die  Gründer hinterlegt werden. Die maximale Anzahl der Geselschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist auf 50 Personen beschränkt.

Für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, verlassen Sie sich auf unsere Experten für Firmengründungen in Malta.

Partnerschaften in Malta

Partnerschaften in Malta können von 2 Parteien, die einen Gesellschaftsvertrag abschließen, eingeleitet werden. Das Handelsrecht sieht 2 Arten von Partnerschaften vor: allgemeine und private Partnerschaft. Bei der allgemeinen Partnerschaft, sind die Gesellschafter für die Schulden und Verpflichtungen der maltesischen  Gesellschaft gesamtschuldnerisch haftbar . Kommanditgesellschaften bestehen aus einem stillen Teilhaber und einem Generalpartner.

Der Generalpartner ist für die Schulden und Verpflichtungen der Gesellschaft völlig haftbar, während der stille Teilhaber nach Umfang seines Beitrags haftet.

Für weitere Informationen über die Unternehmensformen und Investitionsmöglich keiten, setzen Sie sich mit unseren  Experten für Firmengründungen in Verbindung.